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Kapitalkompetenz Versicherungsmakler

KFZ-Versicherung

Der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist für die Inbetriebnahme eines Autos in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsbestätigung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Die Versicherung dient der Deckung von Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen und hat den Sinn gerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners zu bezahlen oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausstellung der Versicherungspolizze. Der Umfang der Versicherungsleistung ist durch die Versicherungssumme begrenzt. Gesetzlich vorgeschrieben sind seit 1. Juni 2007 mindestens 6 Millionen Euro.

Kaskoversicherungen decken Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust entstehen. Diese können sein: Marderbiss, Naturgewalten, Schäden durch div. Tiere (Wildunfall), Parkschaden und Vandalismus und den Glasbruch div. Scheiben.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Kaskoversicherung:

  • Kollisionskasko (Vollkasko)
  • Elementarkasko (Teilkasko) - wesentlicher Unterschied in der Deckung ist, dass der selbstverursachte Unfall nicht gedeckt wird