Pensionsvorsorge
Ein Einmalerlag oder laufende Prämien werden von der Versicherung veranlagt und als Rente ausbezahlt. Viele Angebote enthalten bereits bei Vertragsschluss eine garantierte Mindestrente. Dazu kommt bei Auszahlung noch die tatsächlich erworbene Gewinn-beteiligung. Achtung: Die Prognosen zur Gewinnbeteiligung bei Vertragsabschluss sind unverbindlich.
Manche Versicherungen bieten eine lebenslange garantierte Rente, manche eine garantierte Rente für eine bestimmte Zeit. Bei einer sofortigen Rente beginnt die Auszahlung sofort (z.B. bei Einmalerlag). Bei einer aufgeschobenen Rente beginnt die Rentenzahlung nach einer vereinbarten Zeit (bzw. mit einem bestimmten Alter).
Eine reine Rentenversicherung leistet grundsätzlich nur an den Versicherten bis zu seinem Ableben. Bei manchen Angeboten wird bis zum Rentenzahlungsbeginn die eingezahlte Summe (abzüglich Versicherungssteuer, Verwaltungskosten, usw.) an einen Begünstigten ausgezahlt. Manche bieten die Rückzahlung des verbliebenen Kapitals auch noch nach Rentenzahlungsbeginn an.
Auch bei Rentenversicherungen kann in der Regel vor Rentenzahlungsbeginn die Auszahlung des Ablösekapitals gewählt werden.