Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten, in seinem Beruf und in jedem Beruf, auf den der Betroffene verwiesen werden kann, mindestens 6 Monate lang um mehr als die Hälfte abgesunken ist. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Risikoversicherung um mögliche Lücken zwischen der Sozialversicherung und dem tatsächlichem Bedarf im Fall einer Berufsunfähigkeit zu schließen. Die Rentenleistung wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit gewährt und üblicherweise erfolgt am Ende der Laufzeit keine Auszahlung. (Ausnahme: Nürnberger Plan B plus)
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird entweder als eigenständiges Produkt oder als Zusatz zu einem anderen Vorsorgeprodukt (Kapital-, Rente- oder Risikolebensversicherung) angeboten.
Bei der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Versicherung als eigenständiges Produkt abgeschlossen. Man erwirbt dabei einen Anspruch auf die im Vertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.