Vorsorgewohnung
Bewohnte Anlage: langfristig gut aufgestellt, nachhaltig vermietet, solide veranlagt.
Vorsorgewohnungen gelten als wertbeständige/-steigernde und zukunftssichere Investition. Viele Anleger empfinden dies als beruhigendes Gefühl beim Vermögensaufbau, der Vorsorge oder für eine Zusatzpension.
Mit einer Vorsorgewohnung...
- sichern Sie Ihre Investition durch den Grundbucheintrag,
- schützen Sie sich vor Inflation durch indexierte Mieten,
- erwirtschaften Sie kalkulierbare Renditen,
- erzielen Sie laufende Einnahmen aus nachhaltiger Vermietung und
- schaffen sich gleichzeitig einen greifbaren Sachwert - eine konkrete Wohnung.
Die Wohnung als Anlageobjekt
Eine Vorsorgewohnung dient dem Zweck der Vermietung, damit der Einkunftserzielung und ist nicht zur Eigennutzung bestimmt. Umsatzsteuerlich betrachtet wird der Wohnungsbesitzer durch den Erwerb und die Vermietung zum Unternehmer und kann dadurch die Absetzung für Abnutzung (AfA) und sonstige Aufwendungen für die Immobilien sowie Finanzierungszinsen und -nebenkosten geltend machen. Zudem kann der Käufer die Umsatzsteuer zurückfordern oder Antrag auf Überrechnung gemäß § 215 BAO stellen. Um diese steuerlichen Gegebenheiten zu nutzen, muss der Totalüberschuss innerhalb von 20 Jahren (+ drei Jahre Bauzeit) erzielt werden.